Mittwoch 31 Dezember 2008 um 18:55
Schade, es sitzen zu viele IT-Idioten und Lobbyisten in meiner Regierung. Anders ist nicht erklärbar, wie Gesetze zu stande kommen wie der "Hackerparagraph" oder Sachen wie der neue Medienstaatsvertrag.Auch die Vorratsspeicherung der Email-Daten ist ein typisches Gesetz von unfähigen Hirnen. Das lief so ähnlich wie bei der Hartz Reform. Erstmal treten die Gesetze in Kraft und keiner kümmert sich um Verordnungen und Ausführungsbestimmungen. Da machte im Falle Hartz jede Stelle was sie wollte oder für richtig hielt und das Ergebnis war eine Prozessflut.
Mit der Vorratsdatenspeicherung der emails - die ab morgen in Kraft tritt, verhält es sich ähnlich. Das Gesetzt tritt in Kraft ohne jede technische Richtlinie für die Leute, die sie leisten müssen. Der Medienstaatsvertrag zeigt auch deutlich, welche Lobbyisten sich da durchsetzten. Bertelsmann und Co, nämlich.
Sportberichte dürften nur noch 24 Stunden auf den Seiten von ARD und ZDF stehen. Ob einer von denen, die sowas entscheiden schonmal das Internet benutzt hat? Zeichnet sich das neue Medium nicht dadruch aus, dass man Informationen auch noch eine Woche oder einen Monat später abrufen kann? Wäre es zum Schutz der schreibenden Presse nicht logischer gewesen umgekehrt zu sagen dass Berichte erst nach 24 oder 48 Stunden eingestellt werden können? (Der Witz dabei ist ja, dass wir den Bericht, den wir dann nicht mehr sehen dürfen ja bezahlt haben mit der GEZ)
Politiker, die solchen Mist verzapfen, sind eigentlich eine Gefahr für das "Wohl des deutschen Volkes" und gehören auf die Bank.
Freitag 12 Dezember 2008 um 10:12
Es soll ja immer noch Leute geben, die Bertelsmann für einen Buchclub und die SPD für sozialdemokratisch halten. Denen ist nicht zu helfen.
Nachdem Bertelsmann "erfolgreich" an der Sozialgesetzgebung (Hartz) mitgearbeitet hat, steht nun die nächste neoliberale "Änderung" ins Haus. Bertelsmann, der neoliberale Thinktank hat ein neues Arbeitsrecht "erarbeitet" und die Union und die SPD sind begeistert. Hier einige Auszüge aus einem Artikel in der Neuen Rheinischen Zeitung von dieser Woche.
Offenbar hat die CDU von der SPD gelernt. Im Jahr 2004 verkündete die
SPD mit Unterstützung der Grünen jede Menge Reformen. Unter anderem
wollte man „Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe zusammenlegen“. Damals
wurde das „als schöner Tag für Arbeitslose“ angekündigt. Heute weiß
jeder: Das war eine gigantische Lüge. Herausgekommen ist ein nie da
gewesenes Rentenkürzungs- und Lohnkürzungsprogramm und die dramatische
Senkung des Existenzminimums mit inzwischen sichtbaren Folgen im Land.
Auf dem Bundesparteitag der CDU nun vor zwei Wochen kündigte die CDU
zwar verheißungsvoll, aber nebulös, ein „einheitliches
Arbeitsgesetzbuch“ an. Das war ein bisher uneingelöstes Versprechen der
großen Koalition. Karl-Josef Laumann war voll des Lobes und freute sich
über das Ende der Debatte. Merkwürdigerweise ist Laumann auch
gleichzeitig Chef der „Christlich-Demokratischen Arbeitnehmerschaft
Deutschlands“, einem mehr als fragwürdigen Verband, der – ähnlich den
so genannten christlichen Gewerkschaften– vorgibt,
Arbeitnehmerinteressen zu vertreten. Lob kam aber auch vom
Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Endlich würde das neue Arbeitsrecht
„den heutigen Wirrwarr durchschaubarer machen“ verkündete er im Spiegel
8/2008.
Arbeitsrecht wird Gutsherrenrecht
Die CDU will in der nächsten Legislaturperiode in einem "schlanken,
verständlichen und handhabbaren Arbeitsgesetzbuch zusammenfassen,
welches Beschäftigung statt Arbeitslosigkeit begünstigt". Doch
tatsächlich könnte sich dahinter ein Schlag gegen das bisherige
Arbeitsrecht und damit ein großer Schaden für die Beschäftigten
verbergen. Darüber hinaus allerdings Vorteile für die Arbeitgeberseite.
„Schlank“ bedeutete zudem bisher immer ein Abbau von demokratischen
Rechten, wie man inzwischen weiß. Zum neuen Arbeitsrecht hatte auch
Sozialdemokrat Olaf Scholz bereits Entgegenkommen signalisiert.
Das Einvernehmen der Vertragsparteien beim Abschluss eines
Arbeitsvertrages wird demnächst quasi dadurch ausgehebelt, dass künftig
ohne Zustimmung des Arbeitnehmers die Arbeitgeber einseitig sowohl den
Arbeitsort als auch die Arbeitstätigkeit abändern können. Künftig soll
es auch keiner „dringenden betrieblichen Gründe“ mehr bedürfen, wenn
Arbeitgeber Änderungskündigungen aussprechen wollen. Arbeitnehmer
könnten sich deshalb nicht mehr auf die mit ihren Arbeitgebern
geschlossenen Arbeitsverträge verlassen, nicht mal auf die, die sie
schon vor Jahren mit ihnen geschlossen hatten.
Eine weitere Erleichterung für Arbeitgeber ist auch die nun fast völlig
grenzenlose Ausweitung von Kettenarbeitsverträgen, weil das sogenannte
Anschlussverbot von zwei Jahren bei befristeten Arbeitsplätzen gänzlich
wegfallen soll.
In der Diskussion ist ebenfalls, dass Arbeitgeber den Lohn in
Abhängigkeit von der Arbeitszeit um bis zu 25 Prozent senken (oder
erhöhen) können, weil sie über dieses Arbeitszeitvolumen frei verfügen
können. Beschäftigte haben damit wesentlich weniger Sicherheit in der
Einkommenserzielung als früher.
Besonders massive Einschränkungen soll es künftig für die rund zehn
Millionen Arbeitnehmer in so genannten Kleinbetrieben mit bis zu zehn
Vollzeit- oder bis zu 20 Teilzeitbeschäftigten geben. Sie sollen ganz
ohne Kündigungsschutz auskommen. Darüber hinaus soll die Wartefrist –
in der ab Beginn des Arbeitsverhältnisses zunächst kein allgemeiner
Kündigungsschutz besteht – von derzeit sechs Monaten auf optional 12,
18 oder gar 24 Monate ausgedehnt werden. Und nach drei Jahren
Beschäftigung soll der Arbeitnehmer die „Möglichkeit“ erhalten, gegen
Abfindung auf seinen Kündigungsschutz ganz zu verzichten.
Auch der Schutz von Beschäftigten bei betriebsbedingten Entlassungen
soll deutlich verschlechtert werden. Bisher mussten einer
Weiterbeschäftigung „dringende betriebliche Belange“, wie zum Beispiel
Auftragsrückgänge, entgegenstehen. Demnächst reicht es aus, wenn
Arbeitgeber eine Kündigung mit einer „unternehmerischen Entscheidung“
begründen. Die Weiterbeschäftigungs- und Lohnansprüche wegen einer
betrieblichen „Flaute“ sollen für die Beschäftigten deutlich
verschlechtert werden. Selbst in den USA gibt es eine gesetzliche
Pflicht, dass nach Ende der Flaute der Betrieb die alten Beschäftigten
wieder einstellen muss. Die Interessen von Älteren Beschäftigten oder
Behinderten sollen deutlich verschlechtert werden, weil sie bei der
Sozialauswahl nicht mehr geschützt sind. Mit diesen Regelungen stellt
sich die CDU nicht nur gegen die Rechtsprechung des
Bundesarbeitsgerichts, sondern verschlechtert die Vermittlungschancen
von Behinderten und Älteren deutlich. Arbeitgebern soll selbst die
außerordentliche Kündigung bei den sogenannten „personenbezogenen“
Gründen erleichtert werden.
Bertelsmann ist nicht der nette Bücheronkel von nebenan. Die
Bertelsmann-Stiftung ist ein knallharter neoliberaler Think Tank mit
hohem Einfluss in der Politik. Seine Bedeutung wird offenbar immer noch
unterschätzt. Der Diplom-Soziologe Steffen Roski,
Mitglied im Bund demokratischer Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler(BdWi) und bei Attac: "Die 'Nebenregierung in
Gütersloh' wirtschaftet de facto mit öffentlichem Geld, weil der
Bertelsmann-Eigentümer Mohn durch die Übertragung von drei Vierteln des
Aktienkapitals auf die Stiftung gut zwei Milliarden Euro Erbschafts-
oder Schenkungssteuer gespart habe und die jährliche Dividenden-Zahlung
an die Stiftung steuerfrei sei. Insofern gebe sie mit ihrem Jahresetat
von rund 60 Millionen Euro nicht mal annähernd soviel aus, wie sie den
Fiskus koste. Der Soziologe und internationale Stiftungsforscher Frank
Adloff nennt es einen unhaltbaren Zustand, dass sich die Stiftung vor
keinem Parlament oder Rechnungshof für den Einsatz dieser Gelder
rechtfertigen müsse.“
Lob kam .. vom Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Endlich würde
das neue Arbeitsrecht „den heutigen Wirrwarr durchschaubarer machen“
verkündete er im Spiegel 8/2008.
Da kann man nur gespannt sein, ob im Wahljahr 2009 die Kälber ihre
Schlächter wieder selber wählen, oder ob man Mut haben kann, das sich
in diesem Land noch was ändert
Donnerstag 11 Dezember 2008 um 17:31
Umgezogen und frisch in der neuen Wohnung angekommen, habe ich mich um den Anschluss des Fersehgerätes gekümmert. Leider, Leider gibt es in dem Haus, indem ich wohne nur einen deaktivierten Kabelanschluss. Ich habe daraufhin mal nachgesehen, welche Kanäle in Wächtersbach angeboten werden und sah, dass ich auf Känäle wie NDR, BayernApha usw verzichten muss und für die wenigen Kanäle im Angebot unglaublich viel Geld bezahlen müsste - oder das noch sehr viel teurere Digi-Kabel nehmen müsste.
Unglaublich, wer kauft sowas? 20 Prozent der Kanäle des kostenlosen Digital Sat Angebots für teure monatliche Gebühren, mit denen ich m Jahr zwei Sat Anlagen kaufen könnte. Irre.
Ok, dachte ich, schauen mir mal bei der Telekom vorbei. Schliesslich gibt es da auch TV, und das nichtmal teuer 70 Kanäle sind im Grundpaket mit drin und ein Bekannter in Hanover ist zufrieden damit. Schnell war ich ernüchtert. Obwohl die Telekom die Geschwindigkeit in Wächtersbach erhöht hat, - das T-Entertainment Paket ist hier noch nicht verfügbar, wird aber schon in Wächtersbach beworben. In Gelnhausen funktioniert das inzwischen in einer einzigen Strasse. Kunden, die die Verfügbarkeitsprüfung im Netz erfolgreich hinter sich brachten, bekommen dann schriftlich eine Absage.
Schade.