Mail von Nina Hauer zur Vorratsdatenspeicherung und REITs
Montag 12 Februar 2007 at 9:28 pm Die SPD Bundestagsabgeordnete für meinen Wahlkreis, Frau Nina Hauer hat mir auf meine Email geantwortet. Das hat Sie schon vor einigen Tagen getan, ich hatte nur wegen einer Gips-Hand keine Möglichkeit sofort zu reagieren. Sie antwortete mir auf Fragen zum Thema Vorratsdatenspeicherung und REITs. Ihre Antwort und meine Antwort drauf im Anschluss:
Sehr geehrter Herr Kolb,
vielen Dank für Ihre E-Mails vom 29. Januar 2007 zur
Vorratsdatenspeicherung und vom 20. Januar 2007 zum Thema Real Estate
Investment Trusts (REITs).
Zunächst einmal muss ich Ihnen sagen, dass ich einen ernsthaften
inhaltlichen Zusammenhang zwischen den Themenfeldern Veröffentlichung
der Nebeneinkünfte von Bundestagsabgeordneten und der so genannten
Vorratsdatenspeicherung nicht erkennen kann.
Das ist nicht schlimm, ich kann es Ihnen gerne versuchen zu erklären. Technisch bin ich informiert, bin gelernter Elektroniker und seit über 10 Jahren im Internet. Ich habe den Entwurf aus Brüssel gelesen und kenne alle technischen Hintergründe. (Im Gegensatz zu manchem Politiker, der über diese Sache redet.)
Wie soll ich´s erklören. Seit 9/11 hat sich einiges verändert in meinem Land. Mein Konto wird überwacht. (800.000 Abfragen der Behörden alleine in Frankfurt im Jahr), auf der Strasse wird mein Kennzeichen erfasst, um nur zwei der Veränderungen zu nennen. Nun soll aufgezeichnet werden, wann ich wo, wielange und mit wem wo telefoniert habe und wann ich an wen eine email geschickt habe. Warum? Weil ich verdächtig sein könnte. Es könnte ja sein...
Genau diese Vorfeld-Massnahmen sind es, die mir nicht gefallen. Ich als Bürger werde damit pauschal überwacht. Jede einzelne Massnahme klingt für sich harmlos aber die Gesamtheit der Überwachungen als Ganzes sieht dann schon anders aus, besonders wenn diese Daten nun auch noch europäisch vernetzt werden sollen.
Die sogenannten Terroristen, die man damit "fangen" will, werden bei solchen Überlegungen immer als ziemlich dumm eingeschätzt. Die Politiker können es sich vielleicht nicht vorstellen, dass jemand mehr über über Technik weiss als sie. Ich kann es mir nicht erklären. Man braucht keine kriminelle Energie um zu wissen wie man beim Surfen mittels einer Proxy-Kette seine Identität verschleiert. Das ist genauso leicht wie das Telefonieren mit einem unregistrierten Handy. Ergo: Jeder Mensch, der sich eine Stunde Zeit zum Lesen nimmt und nachforscht wird eine Möglichkeit finden von dieser Überwachung nicht betroffen zu sein. Was übrig bleibt ist die Überwachung der Bevölkerung. Das macht nicht nur keinen Sinn, die Überwachten müssen zusätzlich die Kosten für ihre eigene Überwachung auch noch bezahlen - und diese Kosten sind, wie Sie sicher wissen nicht gering. Soviel zur technischen Seite.
Die pauschale Überwachung der kompletten Bevölkerung - nichts anderes ist diese Vorratsdatenspeicherung - ist meiner Meinung nach Verfassungswidrig. Es gibt eine Grundregel in unserer Rechtssprechung: Eine Überwachung muss einen Grund haben, und eine richterliche Genehmigung. Das soll jetzt ausgehebelt werden und die Tür zum Polizeistaat geöffnet werden. Gut, dass der BGH die sogenannten "Bundestroyaner" gestoppt hat. Unvorstellbar, dass eine Behörde ohne Überwachung auf privaten Rechnern herumfummeln und Daten verändern kann - ganz ohne Zeugen. Man bräuchte nur von aussen strafrechtlich relevante Inhalte auf den Rechner zu laden und eine Hausdurchsuchung machen - Bingo.
Was mich ziemlich ärgert, ist die Tatsache dass bei diesem Gesetz - wie auch beim Anti-Terror-Paket keine Frist vereinbart wurde, nach der man die Entscheidung neu überprüfen muss und nachschaut ob sie überhaupt wirksam ist. In einem demokratischen Staat wäre sowas üblich, denke ich. Was mir fehlt: Eine Auflistung all der Straftaten, die durch das Anti-Terror-Paket bisher verhindert wurden. Ich glaube nämlich: Gar keine. Von einer wie Sie sagen "wirksamen Kriminalitätsbekämpfung" will ich deshalb gar nicht sprechen. Das ist nämlich falsch - durch die Überwachung wird keine Krimninalität bekämpft.
Nächstes Thema: Sie schreiben "In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen, die die relevanten
Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen als bisher. Deswegen sehe ich auch keine nennenswerte wirtschaftliche Mehrbelastung."
Das besprechen Sie bitte mal mit einem Vertreter aus der IT-Branche. Scheinbar kennen Sie da niemanden und haben alle Hilferufe und Warnungen aus der Branche ignoriert. Die Tatsache dass die Provider nun eine komplett neue, überwachende Datenbank einrichten müssen und zudem noch den Zugriff der Behörden sicherstellen müssen, spricht gegen Ihre These von "keine nennenswerten Mehrbelastungen." Da sollen von allen Bürgern die Kommunikationsdaten gespeichert werden und Sie wollen mir erzählen das kostet die Unternehmen nichts. Lachhaft. Einige der Kosten werden vom Staat übernommen. Das bezahle also ich.
Grundlage für die Vorratsdatenspeicherung ist eine bis Herbst 2007
umzusetzende EU-Richtlinie. Diese Richtlinie verpflichtet die
Mitgliedstaaten und damit auch Deutschland zur Einführung von
Speicherungspflichten für bestimmte Telefon- und Internetdaten zu
Zwecken der Terror- und Verbrechensbekämpfung für eine Dauer von
mindestens sechs und höchstens 24 Monaten.
Gemeinsam mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus der
SPD-Bundestagsfraktion habe ich mich dafür eingesetzt, einen zufrieden
stellenden Kompromiss zwischen wirksamer Kriminalitätsbekämpfung und der
Wahrung der Grundrechte zu finden.
Das klingt ziemlich danach als ob Sie sich hier selber auf die Schulter klopfen, oder?
Wir haben unseren Vorbehalt gegen die EU-Regelung zur
„Vorratsdatenspeicherung“ erst aufgegeben, nachdem die Bundesregierung
in Brüssel diesen Kompromiss erzielt hat, dem letztlich auch das
Europäische Parlament zustimmte. Der Bundesregierung ist es auf EU-Ebene
gelungen, die Vorratsdatenspeicherung auf das zu reduzieren, was zur
Bekämpfung von Terrorismus und Kriminalität tatsächlich erforderlich und
angemessen ist.
Ursprünglich waren auf EU-Ebene weitergehende Entwürfe vorgesehen. So
sollte die Mindestspeicherfrist zwölf Monate betragen. Durch lange und
intensive Verhandlung ist erreicht worden, dass es jetzt nur noch sechs
Monate sind.
In der Praxis bedeutet dies, dass die Unternehmen, die die relevanten
Daten heute bereits für erhebliche Zeiträume zu geschäftlichen Zwecken
aufbewahren, keine wesentlich längeren Speicherungen vornehmen müssen
als bisher. Deswegen sehe ich auch keine nennenswerte wirtschaftliche
Mehrbelastung.
Auch bei den so genannten „erfolglosen Anrufversuchen“ konnten wir
unsere Position durchsetzen. Im anfänglichen Entwurf war vorgesehen,
dass „erfolglose Anrufversuche“ gespeichert werden sollten. Damit
konnten wir nicht einverstanden sein. Ebenfalls gespeichert werden
sollten Standortdaten am Ende von Mobilfunkverbindungen. Auch dieser
Vorschlag wurde gekippt und somit verhindert, dass durch das Anlegen von
engmaschigen Bewegungsprofilen in die Rechte der Bürgerinnen und Bürger
eingegriffen werden kann. Nicht nur aus wirtschaftlichen Überlegungen,
sondern auch zur Einschränkung des Eingriffs in das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung ist es sinnvoll, eine derart große Flut
von Daten aus „erfolglosen Anrufversuchen“ und Standortdaten
unberücksichtigt zu lassen.
Beim Internet wird schließlich lediglich gespeichert, dass sich der
Nutzer online befindet. Es werden ebenfalls Daten zur Internettelefonie
und bezüglich der E-Mail-Dienste gespeichert. Inhalte, wie immer
behauptet wird, also auch Informationen, welche Websites benutzt werden,
werden auch hier nicht gespeichert. Denn Daten, die Aufschluss über den
Inhalt einer Kommunikation (z.B. E-Mail oder Telefongespräch oder
Seiten, die ein Nutzer aufgerufen hat) geben, dürfen nach der Richtlinie
nicht gespeichert werden.
Die Richtlinie enthält Vorgaben für Regelungen zum Datenschutz und zur
Datensicherheit, die mit Sanktionen bewehrt werden müssen. Die
Sanktionen sollen insbesondere einen unbefugten Zugriff oder Umgang mit
den Daten verhindern und die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
sichern.
Wie schon auf EU-Ebene werden wir auch auf nationaler Ebene bei der
Umsetzung der Richtlinie den sachgerechten Interessenausgleich zwischen
den Freiheitsrechten der Bürgerinnen und Bürger und dem Interesse an
einer effektiven Strafverfolgung im Blick behalten und für eine
Speicherung mit Augenmaß sorgen. Daher sehe ich auch keinen
unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf informationelle
Selbstbestimmung. Auch von einer pauschalierten Kriminalisierung aller
Bürger kann nicht die Rede sein.
Das sehen viele Bürger anders, Frau Hauer.
Im Übrigen hat der Deutsche Bundestag die Veröffentlichung der
Nebeneinkünfte seiner Mitglieder mit meiner Stimme bereits beschlossen.
Dafür gibts nun wirklich ein uneingeschränktes Lob! Wie lange hat das gedauert?
Einige wenige Abgeordnete haben dagegen vor dem Bundesverfassungsgericht
geklagt. Bis zum Urteil des Gerichts will der Bundestagspräsident die
Nebeneinkünfte nicht veröffentlichen. Ich teile seine Meinung nicht und
habe auch öffentlich Kritik an seiner Haltung geübt. Leider bestehen
darüber hinaus für mich als Bundestagsabgeordnete keine politischen oder
rechtlichen Möglichkeiten, den Präsidenten zur Veröffentlichung zu bewegen.
Bei den REITs geht es nicht – wie Sie offensichtlich vermuten
(„Tafelsilber“) – um die Privatisierung öffentlichen Eigentums. REITs
sind ein für Deutschland neues Finanzmarktprodukt – in der Regel eine
Kapitalgesellschaft deren Hauptgeschäftsfeld darin besteht, Immobilien
zu besitzen und/oder zu betreiben.
Wie Sie wissen, hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur
Einführung von REITs in Deutschland vorlegt. Im Vorfeld konnte die
SPD-Bundestagsfraktion erreichen, dass der Einbezug von Wohnimmobilien
in REITs im Gesetzentwurf nicht vorgesehen ist.
Das wäre schön, wenn wenigstens die Mieter von den Heuschrecken verschont blieben. (Ich benutze das Wort Heuschrecke so gerne, weil Münte so nett damit in die Presse ging, nachdem die SPD den von ihm so genannten Heuschrecken erst die Tür geöffnet hat)
Nun sind nach der ersten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. Januar 2007 im
Deutschen Bundestag die üblichen parlamentarischen Beratungen
angelaufen. Der federführende Finanzausschuss wird eine öffentliche
Anhörung durchführen und anschließend im Detail über den Vorschlag der
Bundesregierung beraten. Erfahrungsgemäß kommt es dabei noch zu
Änderungen des Gesetzentwurfs.
Ich wüsste gerne , welche Berater dafür gesorgt haben, dass die Gewinne der so genannten Heuschrecken zum 1.1.2002 von der Steuer freigestellt worden sind. Ich kenne Politiker, die rufen den ganzen Tag "Subventionen müssen gestoppt werden" um dann abends so ein Gesetz zu unterschreiben.
Warum ich REITs kritsch sehe, und mit anderen ablehne lesen sie wie folgt. Ich schliesse mich da den Fragen der Linksfraktion an, die feststellt:
- Zentrales Motiv bei der Gründung von REITs sei die Verbesserung der
Rendite bei Kapitalanlagen in Immobilien. Dadurch gerate der gesamte
Immobilienmarkt Renditedruck – mit unvermeidlicher Ausstrahlung auch
auf Wohnimmobilien.
Wäre ja positiv, wenn die Wohnimobilien ausgenommen wären. Das glaub ich aber est, wenn das Gesetz unterschrieben ist.
- Der Deutsche Mieterbund habe zu Recht festgestellt, dass sich die hohe Abführung von 90 % der Gewinne negativ auf die Bereitschaft zu Instandhaltungsinvestitionen auswirke. Das habe negative Folgen auf die Bausubstanz und damit auf die Qualität von Immobilien und damit zugleich auf die Lebensqualität der betroffenen Stadtteile.
- Der – trotz der (bisher) vorgesehenen Einschränkungen auf Immobilien mit einem Wohnanteil von unter 50% - zu erwartende Verkauf weiterer kommunaler Wohnungsbestände an REITs beraube – wie ihr Verkauf an Finanzinvestoren generell – die Kommunen eines entscheidenden Instruments ihrer Stadtplanung. Dabei stünden die Kommunen mit Blick auf städtebau- und wohnungspolitische Aufgaben angesichts der wachsenden Probleme in sozialen Brennpunkten (Migration, Verwahrlosung, Jugenddelinquenz, zunehmende Bildungsferne) oder der Verödung von Stadtteilen vor großen Herausforderungen.
- Die Bundesregierung begünstige mit Hilfe der REITs auch sog. sales-and-lease-back-Konstruktionen, d.h. den Verkauf von Immobilien von Unternehmen an REITs mit anschließender Zurückmietung per Leasing und propagiere damit ein beliebtes Steuersparmodell zu Lasten der Öffentlichen Hand. Der Verkauf entsprechender kommunaler Immobilien sei jedoch sowohl langfristig, wegen der unmittelbar eintretenden Steuermindereinnahmen auch kurzfristig in den ganz überwiegenden Fällen für Kommunen ein Minusgeschäft.
- „Bestandswohnimmobilien“ seien zwar ausgenommen, aber nur wenn sie
zu mehr als 50% Wohnzwecken dienten. Damit könnten aber immer noch rund
vier Fünftel des potentiellen Marktvolumens realisiert werden.
(Die Bundesregierung weist übrigens selbst darauf hin, „dass mit der Verabschiedung des Gesetzes “noch nicht für alle Zeiten das letzte Wort” gesprochen sei. Wenn sich deutsche REITs etabliert und als praxistauglich erwiesen hätten, werde politisch neu zu entscheiden sein, ob sie sich auch auf Wohnimmobilien aus dem Bestand erstrecken können.“ (Vgl. heute im Bundestag Nr. 012 - Pressedienst des Deutschen Bundestages, kostenloses Abonnement möglich).
Aha!!!!!!
Es ist eben wie bei den meisten anderen Reformen auch, man steigt erst einmal in den Systemwechsel ein und erhöht dann die Dosis.) - Die Bundesregierung handle deshalb unverantwortlich und in Widerspruch zum Sozialstaatsprinzip des Grundgesetzes, wenn sie den Verkauf solcher Wohnungen, die (nach bisherigem Stand) nicht unter die vorgesehenen Einschränkung fallen (und das seien nach wie vor erhebliche Teile auch des Wohnungsmarkts), den Risiken der Immobilien-, Kredit- und Finanzmärkte ausliefere. Und dies gerade in einer Zeit, in der die Entwicklungen auf den internationalen Immobilienmärkten Anlass zur Beunruhigung über ein drohendes Platzen einer „Immobilienblase“ geben.
- Die bei REITs mögliche Fremdfinanzierung werde, auch wenn sie auf einen 60%-Anteil begrenzt werden soll, auf hohe Akzeptanz stoßen – mit der Folge beträchtlicher Steuermindereinnahmen, durch die Abzugsfähigkeit der Schulden an den Gewinnen. (Das räumt die Bundesregierung sogar selbst ein. Vgl. heute im Bundestag Nr. 012)
- Die Einführung von REITs sei wegen z.T. deutlich niedrigerer
Steuersätze in etlichen anderen Ländern bzw. wegen der in
Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vereinbarten Regelungen mit
erheblichen Risiken für das inländische Steueraufkommen verbunden.
Nach dem z.B. mit der Schweiz bestehenden Doppelbesteuerungsabkommen betrage die Quellensteuer für dort ansässige juristische Personen null Prozent.
Durch die Besteuerung der Gewinne bei einem im Ausland ansässigen Anleger stellen REITs zudem eine Verletzung eines elementaren Grundsatzes der Steuerpolitik, nämlich des Belegenheitsprinzip dar, d.h. der Besteuerung der Gewinne, in dem Land, in dem sie anfallen. - Die vorgesehene Halbierung des Wertansatzes bei der Hebung stiller
Reserven (Exit Tax), also eine steuerliche Begünstigung der Aufdeckung
stiller Reserven, stehe in Widerspruch zur erklärten Absicht der
Koalitionsfraktionen nach weitest möglicher Abschaffung steuerlicher
Sondertatbestände.
Es sei außerdem umstritten, ob die Begrenzung dieses Steuervorteils auf REITs rechtlich haltbar und EU-konform ist.
Hinzu komme, dass auch ausländische REITs und Private-Equity-Firmen diesen Vorteil unter dem Aspekt der Kapitalverkehrsfreiheit für sich beanspruchen dürften. Damit laufe aber das vorgebliche Motiv der Förderung gerade inländischer Kapitalansiedlung ins Leere.
Dieses Steuerprivileg sei z.B. in Bezug auf kommunale und genossenschaftliche Wohnungsbauunternehmen eine Aufforderung zur Liquidierung von aus Steuermitteln aufgebauten stillen Reserven in einer Größenordnung von 80 Mrd. Euro. Aber vor allem für die großen Versicherungskonzerne sei die Exit-Tax ein riesiges Steuergeschenk - deren Immobilienbeteiligungen würden allein in Deutschland auf 40 bis 50 Mrd. geschätzt – ein Großteil als stille Reserven. - Mit der Befreiung der REITs von der Körperschaft- und Gewerbesteuer schaffe die Bundesregierung entgegen ihrer ständig beteuerten Absicht, Steuerprivilegien und Steuersondertatbestände abzuschaffen, eine neue Steuersubvention.
- Der Finanzplatz Deutschland werde durch deutsche REITs nicht gestärkt, sondern eher geschwächt:
Der Gesetzentwurf sehe zwar verschiedene Auflagen vor. Aber gerade weil es deshalb im Ausland bessere Konditionen gebe, fördere das eher die Gründung von REITs im Ausland. Mit deutschen REITs werde so die Standortbindung deutscher Anleger eher gelockert. Auch mit Blick auf die steuerlich günstigeren Konditionen vor allem in den bekannten Offshore-„Steueroasen“ dürften REITs mit Firmensitz im Ausland versuchen, diese Konkurrenzvorteile beim Immobilienkauf in Deutschland zur Geltung zu bringen. (Auch das räumt die Bundesregierung ein. Vgl. heute im Bundestag Nr. 012)
Wie von Deutsche Bank Research zu Recht festgestellt worden sei, relativierten die Skalenvorteile grenzübergreifender REITs die Hoffnung auf inländische Ansiedlungserfolge mit Hilfe von Steuerprivilegien.
Es sei inkonsistent, einerseits die Gefahr der Abwanderung als wesentliches Motiv für die Zulassung von REITs anzuführen und andererseits Bedingungen zu schaffen, die gerade diese Abwanderung förderten. - Der wachsende Renditedruck auf den Finanzmärkten habe vielfältige
Ursachen. An erster Stelle seien die verschlechterten
Verwertungskonditionen in der Realwirtschaft und die entsprechende
„Flucht“ in Finanzanlagen zu nennen. Ein zweiter zentraler Faktor seien
– vor dem Hintergrund der weltweiten Privatisierung der Altersvorsorge
- die Pensionsfonds und deren Kampf um die besten Kundenkonditionen.
Resultat dieser Prozesse könne nur eine weltweite Liquiditätsblase sein. - Das Argument, durch die Einführung von inländischen REITs würde ein
Damm gegen die aggressive Anlagepolitik der Private-Equity-Firmen
aufgebaut und etwa den Kommunen mehr Spielräume bei der Käuferwahl
gegeben, sei sachfremd. Die Grenzen zwischen Kreditinstituten,
Hedgefonds, Private-Equity-Gesellschaften und REITs würden immer
fließender. Immer mehr Private-Equity-Fonds investierten in REITs und
Hedgefonds, Großbanken bildeten mächtige Hedgefonds-Abteilungen. Alle
hätten die gleichen Interessen: Renditemaximierung.
REITs seien deshalb im Gegensatz zu den Behauptungen der Bundesregierung keineswegs ein Bollwerk gegen die „Heuschrecken“, im Gegenteil sie machen sie noch mehr salonfähig. - Im Übrigen seien die Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die im Gesetzentwurf vorgesehenen Auflagen (etwa bei Bestandswohnimmobilien) und Zulassungsbedingungen völlig unzureichend.
Fazit: Man treibt den Teufel mit dem Beelzebub aus, wenn man einerseits die Bedingungen der Finanzmärkte weitgehend widerstandslos hinnimmt und zugleich versucht, genau mit den Mitteln dieser Finanzmärkte und in deren Logik national dagegen zu halten.
Wie können Sie mir erklären, dass das ÖPP Gesetz von einer amerikanischen Anwaltskanzlei formuliert wurde? (http://zeus.zeit.de/text/2005/41/Law_Firms)
Im Übrigen hätte ich es begrüßt, wenn Sie mir in Ihrer E-Mail
angekündigt hätten, dass Sie meine Antwort veröffentlichen wollen.
Leider musste ich diese Information Ihrer Homepage (http://www.fkolb.de)
entnehmen.
Ups, sind sie es nicht gewohnt, dass ihre Antworten auch ernstgenommen werden? Sorry. Ich werde mich bessern.
Mit freundlichen Grüßen nach Wächtersbach,
Ihre Bundestagsabgeordnete
Nina Hauer
--
Berliner Büro
Nina Hauer, MdB
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Telefon: 030 / 227 77169
Telefax: 030 / 227 76169
nina.hauer@bundestag.de
www.ninahauer.de
Mit freundlichem Gruss...
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